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Reisehinweise Botsuana

Letzte Aktualisierung: 04.11.2011
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Naturbedingte Risiken
Gesundheit

Nützliche Adressen



Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage in Botsuana kann als stabil bezeichnet werden. Streiks und Demonstrationen kommen jedoch vor. Dabei kann es auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage, und meiden Sie Demonstrationen jeder Art.



Kriminalität
Vor allem in den grösseren Städten wird eine Zunahme von Diebstählen und Einbrüchen beobachtet, bei denen es auch zu Gewaltanwendung kommen kann. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge.

Verkehr und Infrastruktur

Abseits der asphaltierten Strassen ist der Strassenzustand teilweise mangelhaft. Unbeleuchtete Fahrzeuge, Vieh und Wild bilden zusätzliche Unfallrisiken. Vermeiden Sie deshalb nächtliche Überlandfahrten. Es kommt gelegentlich vor, dass schwere Unwetter Strassen und Brücken beschädigen. Informieren Sie sich rechtzeitig.

Im Oktober 2011 kamen bei einem Flugunglück im Okavango-Delta der Pilot und mehrere europäische Touristen ums Leben.



Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Es ist nicht erlaubt, militärische und polizeiliche Einrichtungen sowie uniformierte Personen zu fotografieren. Besitz, Handel und Konsum von Drogen jeder Art sind strikte verboten. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Gefängnisstrafen von 8 bis 25 Jahren bestraft. Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken
Botsuana leidet gelegentlich unter Dürren und Überschwemmungen.

Gesundheit

Ausserhalb von Gaborone und Francistown ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 999
Notruf Ambulanz: 997

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland

  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Botsuana in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft von Botsuana in Brüssel. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: 169, Avenue de Tervuren, 1150 Bruxelles, tél. 0032-27 35 20 70, 0032-27 35 61 10.

    Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.