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Reisehinweise Republik Kongo
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Letzte Aktualisierung: 23.03.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Die Regierung schloss im März 2003 ein Friedensabkommen mit den Ninja-Rebellen. Die Sicherheitslage hat sich seither gebessert und ist stabil, mit Ausnahme des westlichen Teils der Region Pool (siehe dazu Kapitel Spezifische regionale Risiken).
Während Wahlen kann es zu lokalen Unruhen kommen. Informieren Sie sich deshalb vor und während der Reise in den Medien und bei den lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Lage. Meiden Sie Kundgebungen und grössere Menschenansammlungen jeder Art.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Im westlichen Teil der Region Pool kommt es immer noch zu sporadischen Gefechten zwischen Rebellengruppen und Militär. Diese beeinträchtigen auch die Sicherheitslage im östlichen Teil der Region Bouenza. Von Reisen in diese Landesteile wird daher abgeraten.
Allgemein wird eine Zunahme der Kriminalität verzeichnet. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
- Bestimmte Stadtteile in Brazzaville (Ouenze, Talangaï) und Pointe Noire (Randbezirke) sollten wegen der hohen Kriminalität vor allem nachts gemieden werden.
- Unternehmen Sie unvermeidliche Überlandfahrten nur in Begleitung eines vertrauenswürdigen lokalen Begleiters und vorzugsweise in Gruppen von mehreren Fahrzeugen.
Der Strassenzustand ist schlecht und das Unfallrisiko hoch. Von nächtlichen Überlandfahrten wird deshalb abgeraten. Während der Regenzeit (Oktober bis April) werden manche Strassen unpassierbar. Die Treibstoffversorgung ist nicht immer gewährleistet.
Zwischen Brazzaville und Pointe-Noire besteht eine Eisenbahnverbindung. Wegen der mangelhaften Wartung der Strecke und des Rollmaterials ist das Unfallrisiko relativ hoch. Ausserdem besteht vor allem nachts eine erhöhte Gefahr von Überfällen.
Bei innerkongolesischen Flügen kommt es immer wieder zu gefährlichen Zwischenfällen, da die Flugzeuge teilweise alt und schlecht gewartet sind.
Es ist unter anderem verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen von mindestens einem Jahr bestraft. Die Haftbedingungen sind prekär.
Die medizinische Grundversorgung ist in den Städten gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Südafrika oder Europa).
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.
Einige Gebiete dürfen nur mit einer Bewilligung der kongolesischen Armee bereist werden. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Kongo (Brazzaville) in Genf.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

