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Reisehinweise Eritrea
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Letzte Aktualisierung: 14.06.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
Die Beziehungen zu Äthiopien bleiben trotz des Friedensabkommens vom 12.12.2000 angespannt. Die Friedensmission der Vereinten Nationen (UNMEE) hat sich temporär von Eritrea zurückgezogen. Die Entwicklung ist ungewiss.
Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien und meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Noch sind nicht alle Minen aus dem Bürgerkrieg (1962 - 1993) entschärft worden. Besonders im Norden und entlang der Grenze zu Sudan besteht weiterhin eine ernsthafte Gefahr. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.
Die Sicherheitslage an der äthiopisch-eritreischen Grenze bleibt weiterhin gespannt. Die ehemaligen Kampfzonen entlang der äthiopischen Grenze sind stark vermint. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Äthiopien wird grossräumig abgeraten.
Im Grenzgebiet zu Dschibuti kam es im Juni 2008 zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Die Lage ist weiterhin angespannt. Es wird deshalb von Reisen in die dschibutische Grenzregion abgeraten.
Im Grenzgebiet zum Sudan befinden sich Oppositionsgruppen zum Regime. Verfolgungsaktionen durch die Polizei gegen die Flüchtlinge sind in dieser Grenzregion möglich. Dieses Gebiet ist daher unsicher und Reisende sollen äusserst vorsichtig sein.
Beachten Sie im ganzen Land die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge und Überlandfahrten.
In den eriträischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen, die sich gegen Fischerboote, Handelsschiffe und Jachten richten.
Während der Regenzeit (Juni bis September) sind nicht asphaltierte Strassen manchmal nur schwer passierbar. Lastwagen, Fussgänger und Vieh auf den Strassen bilden ein erhöhtes Unfallrisiko, weshalb besonders auf den kurvenreichen Bergstrassen grösste Vorsicht geboten ist.
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Es ist verboten, öffentliche Bauten wie Brücken, Flughäfen sowie militärische Anlagen oder uniformierte Personen zu fotografieren. Auch regierungskritische Äusserungen können zu einer Verhaftung führen. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind schwierig; die Häftlinge müssen in der Regel von Verwandten versorgt werden.
Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den Gepflogenheiten der teils muslimischen, teils christlich-orthodoxen Bevölkerung an.
Eritrea liegt in einem Erdgebengebiet und zählt mehrere aktive Vulkane. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Honorarvertretung in Asmara.
Die medizinische Grundversorgung ist ausserhalb von Asmara nur beschränkt gewährleistet.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten treten auch Tuberkulose und Leishmaniose (Haut- oder Schleimhautgeschwür oder Infektion wichtiger Organe) auf. Die Leishmaniose wird durch Sandfliegen, die v.a. nachtaktiv sind, übertragen (Mückenschutz!).
Alle Reisen ausserhalb von Asmara sind für Ausländer bewilligungspflichtig. Nähere Auskünfte dazu erteilt die Botschaft von Eritrea in Genf.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

