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Reisehinweise Gabun
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Letzte Aktualisierung: 07.05.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Die politische Situation ist relativ stabil. Meiden Sie dennoch Demonstrationen und Menschenansammlungen jeder Art.
Informieren Sie die Schweizerische Botschaft in Kinshasa oder das Schweizerische Generalkonsulat in Libreville über Ihren Aufenthalt und teilen Sie folgende Angaben mit: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Gabun und in der Schweiz.
Die Kleinkriminalität nimmt zu, namentlich in den Städten Libreville und Port Gentil. Auch bewaffnete Überfälle kommen vor. Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmassnahmen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich
- Wenn möglich, deponieren Sie Ihre Dokumente an einem sicheren Ort; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie Ihres Reisepasses (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel) auf sich, damit Sie sich anlässlich der häufigen Personenkontrollen ausweisen können
- Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu
- verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge; an den Stränden sollten Sie sich auch tagsüber nicht alleine aufhalten.
Im Golf von Guinea ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Da nur wenige Strassen asphaltiert sind, ist es ratsam, mit Geländefahrzeugen zu reisen. Während der Regenzeit (September bis Mai) können die Strassen vorübergehend unpassierbar sein. Verzichten Sie wegen des erhöhten Unfallrisikos auf nächtliche Überlandfahrten. Die Sicherheitsvorkehrungen für Inlandflüge entsprechen nicht europäischen, resp. internationalen Standards.
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Es ist verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten zu fotografieren (Flughäfen, Brücken usw.). Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen und Geldbussen bestraft. Die Haftbedingungen sind prekär (Häftlinge müssen selbst für ihre Ernährung sorgen, mangelhafte hygienische Verhältnisse etc.).
Passen Sie sich den örtlichen Gepflogenheiten an. Unterlassen Sie es, Regierung, Regierungsvertreter und Beamte öffentlich zu kritisieren oder zu beleidigen. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.
Ausserhalb der Hauptstadt Libreville ist die medizinische Versorgung nicht überall gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Für die Behandlung ernsthafter Krankheiten und Verletzungen wird die Rückkehr nach Europa empfohlen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

