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Reisehinweise Marokko

Letzte Aktualisierung: 10.05.2011
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten

Naturbedingte Risiken
Gesundheit
Nützliche Adressen

Grundsätzliche Einschätzung

Marokko kann grundsätzlich als stabiles Land betrachtet werden. Protestaktionen der Bevölkerung sind aber möglich. Am 20. Februar 2011 fanden in den grösseren Städten Demonstrationen statt, die weitgehend friedlich verliefen. In einigen Städten wurden  gewalttätige Auseinandersetzungen sowie Plünderungen gemeldet.
Weitere Demonstrationen sind wahrscheinlich; Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften und gewalttätige Ausschreitungen sind möglich.

Informieren Sie sich vor und während einer Reise über die Medien über die aktuelle Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und die ärmeren Quartiere der Grossstädte. Beachten Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Reiseveranstalter.

Am 28. April 2011 hat ein Terroranschlag auf dem Platz Djemaa el-Fna in Marrakesch mehrere Tote und Verletzte gefordert. Die meisten Opfer waren Touristen. Die Gefahr von weiteren Attentaten kann nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.

In grossen Teilen der Sahara sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Das Entführungsrisiko ist in einigen Gebieten hoch und nimmt noch zu. Siehe Kapitel "spezifische regionale Risiken".



Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Algerien: Wegen des Entführungsrisikos wird von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen ins Grenzgebiet zu Algerien abgeraten. Die Grenze zu Algerien ist geschlossen.

Westsahara: Das Gebiet der Westsahara (südlich der marokkanischen Stadt Tarfaya bis zur mauretanischen Grenze) wurde bis 1976 von Spanien verwaltet und wird seither sowohl von Marokko und der Unabhängigkeitsbewegung Polisario beansprucht. Der Waffenstillstand wird von der UNO (Minurso) überwacht, faktisch steht fast das ganze Gebiet unter marokkanischer Kontrolle. In diesem Gebiet sind zahlreiche Minenfelder vorhanden, und es besteht das Risiko von Raubüberfällen und Entführungen. Von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen in die Westsahra wird abgeraten.
Falls sich eine Reise nicht aufschieben lässt: Halten Sie sich ausschliesslich an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Beachten Sie im ganzen Land die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, insbesondere Entreiss- und Trickdiebstähle, bei denen oft auch kleinere Kinder und Jugendliche beteiligt sind.
Erhöhte Vorsicht ist im Rifgebirge (wegen Drogenschmuggel) geboten, wo auch Raubüberfälle vorkommen können. Verzichten Sie in diesen Regionen nachts auf Autofahrten.

Verkehr und Infrastruktur

Die Nationalstrassen sind im Allgemeinen in gutem Zustand. Das hohe Verkehrsaufkommen und das undisziplinierte Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer sowie streunende Tiere bilden jedoch ein erhebliches Unfallrisiko. Achten Sie bei lokalen Verkehrsmitteln, insbesondere Überlandbussen, auf den verkehrstüchtigen Zustand des Fahrzeuges. Verzichten Sie wegen ungenügender Beleuchtung einzelner Fahrzeuge auf nächtliche Fahrten ausserhalb der Städte.

Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Lassen Sie sich von ortskundigen und vertrauenswürdigen Reiseführern begleiten. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Bei der Einreise wird das einzuführende Fahrzeug elektronisch erfasst und im Pass eingetragen. Es muss deshalb unbedingt von derselben Person wieder ausgeführt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise bei der marokkanischen Botschaft in Bern oder auf der Internetseite der Zollverwaltung über die genauen Bestimmungen.
  • Marokkanische Zollverwaltung


  • Der bewilligungspflichtige Transit nach Mauretanien von LKWs und anderen Fahrzeugen (z.B. von Hilfswerken) ist nur möglich gegen Entrichtung einer hohen Garantiesumme. In der Regel schreiben die Behörden in Dakhla die Route vor sowie die Begleitung durch einen lokalen Führer.

    Besondere rechtliche Bestimmungen

    Beleidigungen der Monarchie sowie des Staates  sind strafbar (dazu gehören auch Respektlosigkeit gegenüber Nationalflagge und Geld). Ebenfalls verboten sind unter anderem aussereheliche und homosexuelle Beziehungen. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft mit bis zu 20 Jahren Gefängnis und hohen Bussen. Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Hygiene und medizinische Versorgung etc.

    Kulturelle Besonderheiten

    Marokko ist ein muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Meiden Sie politische und religiöse Themen und fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.

    Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Marokkaner/in muslimischen Glaubens ist den islamischen Verhaltensregeln und den marokkanischen Gesetzen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Broschüre "Ehen zwischen schweizerischen und muslimischen Partnern - Konflikte erkennen und ihnen vorbeugen" vermittelt sachdienliche Informationen. Sie kann beim Herausgeber bezogen werden: Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung, Dorigny, 1015 Lausanne.
  • Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung
  • Naturbedingte Risiken
    Starke Regenfälle können kleine Bergbäche und ausgetrocknete Flussbette in der Wüste innert kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln. Marokko liegt in einer Erdbebenzone.
    Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Rabat.

    Gesundheit
    Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
    Neben anderen Krankheiten treten auch Tuberkulose und die Leishmaniose (Haut- oder Schleimhautgeschwür oder Infektion wichtiger Organe) auf. Sie wird durch Sandfliegen, die v.a. nachtaktiv sind, übertragen (Mückenschutz!).

    Nützliche Adressen

    Notruf Polizei: 190 (Police nationale) und 177 (Gendarmerie royale)

    Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz
  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.