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Reisehinweise Namibia

Letzte Aktualisierung: 21.02.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Naturbedingte Risiken
Gesundheit

Nützliche Adressen



Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage in Namibia kann als stabil bezeichnet werden.



Kriminalität

Vorwiegend in den Städten Windhoek und Swakopmund häufen sich Diebstähle und Raubüberfälle mit Waffeneinsatz. Oft agieren die Kriminellen in kleinen Banden. Es werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.
  • Unternehmen Sie Reisen und Spaziergänge möglichst in Gruppen und verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge.
  • Seien Sie bei unbewirtschafteten Rastplätzen entlang der Landstrasse besonders vorsichtig.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) und nur wenig Geld auf sich.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt, insbesondere an Orten mit grossen Menschenansammlungen, z.B. in der Nähe von Märkten.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.
  • Besuchen Sie Townships nur in Begleitung einer ortskundigen Vertrauensperson.
  • Benutzen Sie nachts möglichst keine Taxis und schon gar nicht alleine.
  • Deponieren Sie Originaldokumente (Pass, Flugscheine, etc.) im Hotel-Safe und tragen Sie lediglich Fotokopien davon auf sich.


Verkehr und Infrastruktur

Bei Fahrten auf nicht asphaltierten Strassen ist grösste Vorsicht geboten und die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit oft tödlichen Folgen (Falschfahrer, überhöhte Geschwindigkeit, Wild auf der Fahrbahn, gefährliche Überholmanöver). Führen Sie für den Fall von Pannen immer genügend Proviant (Wasser!) sowie Ersatzräder mit. Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten.



Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft. Schon bei kleinen Mengen zum Selbstgebrauch muss mit Gefängnisstrafen von ein bis drei Jahren und hohen Bussen gerechnet werden. Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch angesehen werden können, kann zu Schwierigkeiten führen. Es ist deshalb ratsam, militärische Anlagen sowie Flugzeuge nicht zu fotografieren.



Naturbedingte Risiken
Während der Regenzeit (Oktober bis April) können sich ausgetrocknete Flussbette innert kürzester Zeit in reissende Bäche verwandeln.

Gesundheit
In ländlichen Gegenden ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten treten auch Tuberkulose auf.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 10111

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland

  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz
  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.