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Reisehinweise Somalia
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Letzte Aktualisierung: 12.12.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Von Reisen nach Somalia wird abgeraten.
Seit 1991 herrscht in Somalia ein Bürgerkrieg. Seit Anfang 2009 haben sich die kriegerischen Auseinandersetzungen im Süden und Zentrum wieder verschärft. Auch die Hauptstadt Mogadischu ist von den Gefechten betroffen. Im Oktober 2011 sind kenianische Truppen in den Süden Somalias einmarschiert. Die Kampfhandlungen haben sich in der Folge im Landesteil südlich von Mogadischu intensiviert.
Wiederholte Dürreperioden, Missernten und die Vertreibung der Bevölkerung von ihren Äckern und Weidegründen haben zudem zu grosser Lebensmittelknappheit in einigen ländlichen und städtischen Gebieten geführt.
Im ganzen Land besteht eine hohe Gefahr von Entführungen und Anschlägen. Ebenfalls im ganzen Land besteht die Gefahr von unexplodierten Minen und Bomben. Auch Mitarbeiter von humanitären Organisationen sind Ziel brutaler Attacken und Entführungen geworden.
Im Meer vor Somalia ist Piraterie verbreitet. Die Piraten sind selbst mehrere hundert Kilometer von der Küste entfernt aktiv.
Golf von Aden: Somalische Piraten haben ihre Überfälle auf den ganzen Golf von Aden ausgedehnt. Zahlreiche Schiffe sind angegriffen, einige samt Besatzung entführt worden. Gefährdet sind Fischerboote, Handels- und Kreuzfahrtschiffe und Jachten. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Piraterie
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


