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Reisehinweise Bangladesch
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Letzte Aktualisierung: 22.11.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
Die politische Lage ist grundsätzlich stabil. Demonstrationen und Streiks (Hartals) können dennoch jederzeit kurzfrist stattfinden. Sie sind oft von Gewalt begleitet und können zu längeren Verkehrsblockaden führen.
Anschläge und Entführungen durch terroristische Gruppen können im ganzen Land nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Die Kriminalitätsrate ist trotz Einsatz von Spezialeinheiten hoch.
Bei Reisen in Bangladesch ist grosse Vorsicht geboten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).
Individualreisenden wird empfohlen, sich bei der schweizerischen Botschaft in Dhaka zu melden und folgende Angaben zu hinterlegen: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Bangladesch und in der Schweiz.
dha.vertretung@eda.admin.ch
In den Chittagong Hill Tracts ist die Lage gespannt und die Sicherheit nur beschränkt gewährleistet. Entlang der Grenze zu Myanmar besteht ausserdem die Gefahr von Landminen. Von Reisen in die Chittagong Hill Tracts wird abgeraten. Eine Ausnahme bilden die Städte Chittagong und Cox's Bazar.
Die Kriminalitätsrate ist hoch und hat auch in den von Ausländern bewohnten Stadtteilen stark zugenommen. Taschen- und Entreissdiebstähle sind verbreitet; dabei kann es auch zu Gewaltanwendung kommen. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:
Tragen Sie möglichst keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur das notwendigste Geld auf sich.- In den internationalen Flughäfen (vor allem Dhaka und Sylhet) geben sich Diebe manchmal als Träger oder Taxifahrer aus. Lassen Sie sich von einer Vertrauensperson abholen oder nutzen Sie die Hoteltaxis.
- Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders vorsichtig und reisen Sie ausschliesslich tagsüber.
- Benutzen Sie Rikscha- und sog. Babytaxis sowie dreirädrige motorisierte Taxis (CNG) möglichst nicht alleine und seien Sie nach dem Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig. Überfälle können jedoch zu keiner Tageszeit ausgeschlossen werden.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
- Für Frauen ist es nicht ratsam, alleine zu reisen. Frauen wird ausserdem empfohlen, bei Bedarf Polizeistationen nur in Begleitung einer Vertrauensperson aufzusuchen.
International Maritime Bureau
International Maritime Organization
Schlecht unterhaltene Strassen und Fahrzeuge sowie das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer stellen ein hohes Unfallrisiko dar (auch bei Reisen mit Überlandbussen). Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) oder der Todesstrafe geahndet.
Die Einfuhr von Gold in jeder Form untersteht strengen Bestimmungen. Bei Zuwiderhandlung werden langjährige Haftstrafen verhängt. Auskunft über die Einfuhrbestimmungen erteilt das Generalkonsulat von Bangladesch in Genf.
Die Haftbedingungen sind prekär.
Erdbeben und Tsunami können vor allem in den östlichen Landesteilen vorkommen.
Während der Monsunzeit (Juni bis September/Oktober) verursachen die starken Regenfälle Überschwemmungen, die oft schwere Schäden verursachen. Im April/Mai und Ende der Monsunzeit können auch Taifune auftreten, die neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen können.
Bangladesh Meteorological Department
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)
Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Dhaka.
Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten kommt auch Tuberkulose vor. Während und nach Überschwemmungen treten jeweils vermehrt Krankheiten auf, die durch (verschmutztes) Wasser übertragen werden.
Tragen Sie immer Ihre Ausweise auf sich, um sich bei den häufigen Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.
Einige Regionen dürfen nur mit einer Bewilligung der lokalen Behörden bereist werden. Das Konsulat von Bangladesch in Genf erteilt Auskunft.
Notruf Polizei: 999 in Dhaka; 02-999 ausserhalb von Dhaka. Die Kommunikation in englischer Sprache ist nicht immer gewährleistet.
Ausländer, die Opfer eines schweren Verbrechens geworden sind, können sich an das 24-Stunden Helpdesk der Dhaka Metropolitan Police wenden. Hotline-Telefonnummer (+88) 0171 339 83 55.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


