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Reisehinweise Indien
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Letzte Aktualisierung: 20.03.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
Zwischen religiösen beziehungsweise ethnischen Gemeinschaften bestehen latente Spannungen, die sich gelegentlich spontan in Zusammenstössen entladen. Auch wegen lokaler sozialer, wirtschaftlicher und politischer Spannungen kann sich die Sicherheitslage in einzelnen Regionen rasch verändern. Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein.
Im Falle von Strassensperren und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerischen Vertretungen in New Delhi, Mumbai und Bangalore haben bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.
Verschiedene Attentate haben in den letzten Jahren zahlreiche Tote und Verletzte gefordert. Die terroristischen Angriffe in Mumbai vom 26. bis 29. November 2008 richteten sich erstmals auch gezielt gegen Ausländer. Am 13. Februar 2010 wurde in Pune ein Anschlag auf ein Bäckerei-Café verübt, das bei Ausländern beliebt ist. Der Anschlag forderte mehrere Todesopfer und Verletzte. Seither sind weitere Anschläge verübt worden, unter anderem am 13. Juli 2011 in Mumbai und am 7. September 2011 beim Delhi High Court. Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen ist im ganzen Land mit weiteren Anschlägen zu rechnen, besonders in den Grossstädten und Touristenorten. Vor allem in öffentlichen Transportmitteln (z.B. Züge, Bahnhöfe, Flughäfen), grossen Menschenansammlungen, religiösen Stätten, auf Märkten, in Hotels und Restaurants ist erhöhte Vorsicht und risikobewusstes Verhalten angezeigt. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Zwischen Indien und Pakistan bestehen langjährige politische Spannungen. Die beiden Regierungen haben verschiedene vertrauensbildende Massnahmen angeordnet. Eine Lösung des Konflikts ist aber noch nicht erkennbar und eine erneute Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage an Ihren Reisezielen, befolgen Sie die Anweisungen der indischen Behörden und Ihrer Reiseagentur. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Grenzgebiet zu Pakistan: Teile der Grenze sind vermint. Von Reisen in die gesamte Grenzregion zu Pakistan wird weiterhin abgeraten. Eine Ausnahme bildet der einzige, für Ausländer geöffnete Grenzübergang zwischen Indien und Pakistan in Wagah zwischen Amritsar und Lahore.
Jammu & Kashmir: Der Konflikt mit Pakistan um das umstrittene Grenzgebiet einerseits und mit verschiedenen Unabhängigkeitsbewegungen andererseits besteht weiter. Entlang der Kontroll-Linie (Line of Control) zwischen den beiden Ländern kommt es immer wieder zu Schiessereien. Bombenattentate auf öffentliche Plätze, Minen und Überfälle fordern immer wieder Todesopfer. Im Sommer 2010 haben die ethnisch-religiösen Spannungen erneut stark zugenommen: Mehrere Personen fielen Bombenattentaten oder gewalttätigen Ausschreitungen bei Demonstrationen zum Opfer, und es wurden Strassenblockaden errichtet. Die Behörden reagieren auf solche Ereignisse häufig mit Ausgangssperren. Die Streitkräfte verfügen über besondere Vollmachten: Sie dürfen z.B. Personen ohne Haftbefehl verhaften oder auf Personen schiessen, die die öffentliche Ordnung missachten. Von Reisen in den Teilstaat Jammu & Kashmir, also auch ins Kashmirtal, wird abgeraten.
Eine Ausnahme bildet Ladakh unter folgenden Bedingungen:die Anreise erfolgt per Flugzeug oder auf der direkten Hauptstrasse von Manali nach Leh, Sie meiden die Grenzgebiete zu Pakistan weiträumig, und halten sich strikt an die weiter unten aufgezählten, allgemeinen Vorsichtsmassnahmen.
Nordosten: In Teilen dieser Region kommt es immer wieder zu Attentaten und Gefechten zwischen den indischen Sicherheitskräften und Rebellen verschiedener ethnischer Gruppen. In Assam haben die bewaffneten Überfälle und Attentate seit Ende 2006 stark zugenommen und zahlreiche Opfer gefordert. Auch in der Provinzhauptstadt Guwahati sind Anschläge verübt worden. Im Nordosten verfügen die Streitkräfte über besondere Vollmachten: Sie dürfen z.B. Personen ohne Haftbefehl verhaften oder auf Personen schiessen, die die öffentliche Ordnung missachten. Von Reisen in die Teilstaaten Assam, Tripura, Nagaland, Manipur und Meghalaya wird abgeraten. In den übrigen Gebieten ist erhöhte Vorsicht geboten.
Andhra Pradesh, Bihar, Chhattisgarh, Jharkhand, Orissa, West Bengal: In den abgelegenen Wäldern dieser Bundesstaaten sind Maoisten-/Naxalitengruppen aktiv und kontrollieren zeitweise einzelne Gebiete. Attentate und Überfälle auf Dorfbewohner und Behörden nehmen zu, vor allem in Chhattisgarh und im Süden von West Bengal. Im März 2012 sind zum ersten Mal zwei ausländische Touristen in Orissa entführt worden. Zeitweise werden Touristenreisen in einzelne Gebiete verboten. Informieren Sie sich vor und während einer Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und die Gebiete, die nicht bereist werden dürfen. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Die Kleinkriminalität nimmt zu. So kommt es beispielsweise in den Touristenzentren Agra und Jaipur (Rajasthan) immer wieder zu Betrügereien durch Händler, die den Versand von sog. Edelsteinen nach Europa anbieten. Es kommen aber auch Sexualdelikte vor sowie Raubüberfälle auf Taxipassagiere. In Goa sind bewaffnete Raubüberfälle, Betrügereien und Straftaten nach Zufallsbekanntschaften in Bars relativ häufig. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
- Seien Sie in den Ballungszentren, in Zügen und Bahnhöfen, an Touristenorten sowie auf Märkten vorsichtig.
- Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen Unbekannten Getränke oder Esswaren anbieten. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
- Es ist ratsam, Taxis beim Hotelempfang zu bestellen. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte auf unnötige Fahrten verzichtet werden. Lassen Sie die Flughafentransfers vorzugsweise durch Ihr Reisebüro organisieren oder benutzen Sie den hoteleigenen Transferdienst.
- Verzichten Sie nach Möglichkeit auf Nachtreisen auf Überlandstrassen.
- Lehnen Sie Angebote von selbsternannten Reiseführern ab.
- Unternehmen Sie Trekking Touren ausschliesslich in grösseren Gruppen und lassen Sie sich von einem anerkannten, ortskundigen Führer begleiten.
- Frauen reisen vorzugsweise in Gruppen oder lassen sich von einem anerkannten Führer begleiten. Diese Empfehlung gilt auch generell für landesunkundige Personen.
In den indischen Gewässern und im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Piraterie
Am 23. September 2011 haben ein Erdbeben und Erdrutsche im Bundesstaat Sikkim massive Schäden angerichtet und zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Die Instandstellung der Infrastruktur wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich vor Reisen in die betroffenen Regionen bei Ihrem Reiseveranstalter über die Durchführbarkeit der Reise.
Die meisten Strassen sind in schlechtem Zustand. Während der Monsunzeit (Juni bis Anfang Oktober) muss mit überschwemmten und unpassierbaren Strassen gerechnet werden. Mangelhaft gewartete Fahrzeuge und das unberechenbare Verhalten der verschiedensten Verkehrsteilnehmer (Autos, Lastwagen, Fuhrwerke, Fahrräder, Fussgänger, Elefanten, Kamele, Kühe etc.) stellen ein hohes Unfallrisiko dar - auch bei Reisen mit Überlandbussen. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird in jedem Fall abgeraten.
Die teilweise veraltete Infrastruktur des Eisenbahnnetzes hat wiederholt zu schweren Unfällen geführt.
In abgelegenen Gebieten bestehen oft nur beschränkte Telefon- und Internetverbindungen.
Satellitentelefone dürfen nur mit einer Bewilligung der indischen Behörden benutzt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafen geahndet. Es ist verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet (keine Begnadigungsmöglichkeit).
Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Zellen, schlechte hygienische Verhältnisse etc.).
Indien ist ein grosses Land mit verschiedenen alten Kulturen und Religionen, mit eigenen Sitten und Verhaltensregeln, die vom westlichen Besucher Anpassungs- und Einfühlungsvermögen fordern. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an.
Erdbeben können im ganzen Land auftreten. Als besonders gefährdet gilt die nördliche Landeshälfte.
Während des Sommermonsuns (Juli/August) muss vor allem im Norden des Landes mit teils sehr starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche, Schlamm- und Geröll-Lawinen und Infrastrukturschäden verursachen. Unternehmen Sie Trekking-Touren in Begleitung von lokalen, erfahrenen Reiseführern.
Die Ostküste wird immer wieder von heftigen Wirbelstürmen (besonders Oktober bis Dezember) heimgesucht, die Überschwemmungen und Verwüstungen verursachen.
India Meteorological Departement
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)
Sollte das Land während Ihres Aufenthalts von einer Naturkatastrophe heimgesucht werden, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste schweizerische Vertretung (Botschaft in New Delhi, Generalkonsulat in Mumbai oder Bangalore).
Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nicht überall gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf. Unterschätzen Sie im Himalaya die Symptome der Höhenkrankheit nicht.
Einige Regionen dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Die indische Botschaft in Bern erteilt Auskunft, welche Gebiete betroffen sind, und wie die Bewilligung beantragt werden kann.
Notruf Polizei: 100
Sicherheitshelpline der Bahnpolizei (Railway Protection Force): 135
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


