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Reisehinweise Kirgisistan

Letzte Aktualisierung: 22.02.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten

Naturbedingte Risiken
Gesundheit
Besondere Hinweise
Nützliche Adressen

Grundsätzliche Einschätzung

Seit dem Sturz der Regierung im Frühling 2010 und den damit zusammenhängenden gewaltsamen Unruhen im Süden des Landes hat sich die Lage zunehmend gefestigt. Die im Herbst 2011 neue gewählte Koalitionsregierung bemüht sich um Stabilität und Sicherheit im ganzen Lande.

Die sozialen Spannungen und die Armut stellen die neue Regierung jedoch vor grosse Herausforderungen und bergen ein beträchtliches Risiko von Unzufriedenheit in der Bevölkerung. Bei Demonstrationen besteht die Gefahr von gewalttätigen Ausschreitungen. Auch Terroranschläge können nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.

Aus diesen Gründen und wegen der relativen Nähe zu Afghanistan ist erhöhte Vorsicht angezeigt.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.). Informieren Sie die Schweizerische Botschaft in Taschkent (Usbekistan) oder die Schweizer Konsularagentur in Bishkek über Ihren Aufenthalt und teilen Sie ihr folgende Angaben mit: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Kirgisistan und in der Schweiz.
tas.vertretung@eda.admin.ch
bishkek@sdc.net



Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Süden des Landes: In der ersten Junihälfte 2010 sind in den Städten Osch und Jalalabad und den umliegenden Gebieten schwere Unruhen ausgebrochen, die mehr als 200 Todesopfer und über 2000 Verletzte gefordert haben. Die Lage hat sich seither beruhigt, bleibt aber vor allem in Osch angespannt. Die Grenzübergänge zwischen Kirgisistan und Usbekistan sind zeitweise geschlossen.



Kriminalität

Als Folge der schwierigen Wirtschaftslage nimmt die Kriminalität zu. An stark belebten Orten und nach Einbruch der Dunkelheit steigt die Gefahr von Taschendiebstählen und Raubüberfällen, die sich auch gezielt gegen Ausländer richten. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Nehmen Sie nur Taxis, die als solche bezeichnet sind, und teilen Sie diese nicht mit Fremden.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht zu Fuss unterwegs.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.


Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist generell schlecht. Bei anhaltenden Regen- oder Schneefällen muss mit unpassierbaren Strassenabschnitten gerechnet werden. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bildet ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auch aus diesen Gründen auf nächtliche Überlandfahrten. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeur zu mieten.

Während der Wintermonate muss mit Unterbrüchen der Wasser- und Energieversorgung gerechnet werden.



Besondere rechtliche Bestimmungen
Es ist verboten, Flugplätze und militärische Einrichtungen zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen von 5 bis 20 Jahren bestraft.
Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr etc.

Kulturelle Besonderheiten

Die Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zu einem moderaten Islam. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, besonders im konservativeren Süden. 
Gelegentlich ist es in den letzten Jahren zu Übergriffen auf frei campierende Touristen gekommen. Es ist daher von Vorteil, sich den lokalen Bewohnern vorzustellen und um Erlaubnis zu fragen.



Naturbedingte Risiken

Kirgisistan liegt in einem Erdbebengebiet. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Konsularagentur in Bischkek. Wanderwege sind nicht ausgeschildert. Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren nur mit ortskundigen Führern und guter Ausrüstung.

Gesundheit

Die medizinische Infrastruktur konzentriert sich auf die Hauptstadt, und die Möglichkeiten für Rettungseinsätze sind sehr beschränkt. Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen sollten wenn möglich ausserhalb Kirgisistans behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf und Neurobruzellose ist weit verbreitet. Diese Tierkrankheit ist auch auf den Menschen übertragbar, entweder durch Kontakt mit infizierten Tieren (z.B. Schafe, Ziegen, Rinder, Schweine, Wild) oder durch den Genuss von roher Milch, nicht pasteurisierten Milchprodukten oder nicht genügend gekochtem Fleisch. Die Krankheit manifestiert sich durch grippeähnliche Symptome und kann Gehirn und Organe angreifen.



Besondere Hinweise

Tragen Sie den Pass oder eine Passkopie immer mit sich (inkl. der Seite mit dem Visumeintrag und dem Einreisestempel), um sich bei den häufigen Polizeikontrollen ausweisen zu können, andernfalls droht Ihnen eine Verhaftung.



Nützliche Adressen

Polizeistelle für Ausländer: Tel. 0517-23 66 36

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz
  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.