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Reisehinweise Albanien

Letzte Aktualisierung: 26.01.2011
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Naturbedingte Risiken

Gesundheit
Nützliche Adressen


Grundsätzliche Einschätzung

Albanien ist eine junge Demokratie. Die Wirtschaft und Infrastruktur entwickeln sich langsam.

Am 21. Januar 2011 kam es in Tirana bei Demonstrationen zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, die Todesopfer und Verletzte forderten. Mit weiteren Demonstrationen muss gerechnet werden.

Bei Reisen nach Albanien ist eine gute Vorbereitung unerlässlich. Es ist von Vorteil, über eine lokale Kontaktperson zu verfügen. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.



Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Im Grenzgebiet zu Montenegro und Kosovo sind noch Blindgänger und Minen vorhanden. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität nimmt in den grösseren Städten zu, vor allem Entreiss- und Taschendiebstähle. Einbrüche sowie Gewaltkriminalität kommen vereinzelt vor. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen, und tragen Sie keine Wertgegenstände auf sich (Uhren, Schmuck usw.).



Verkehr und Infrastruktur

Die Infrastruktur für Touristen ist vielerorts noch sehr bescheiden.

Die Strassen sind oft in schlechtem oder sehr schlechtem Zustand und mangelhaft ausgeschildert. Nördlich der Linie Shkoder - Kukes ist ein Geländewagen unerlässlich. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer (Autos, Fussgänger, Fuhrwerke etc.) bildet ein zusätzliches Risiko - auch bei Busfahrten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen
Die Beleidigung der Behörden ist strafbar. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei geringsten Mengen und jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis 20 Jahre) geahndet. Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken
Albanien liegt in einem Erdbebengebiet. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Tirana.

Gesundheit
Die medizinische Versorgung ist teilweise nur beschränkt gewährleistet. Bei ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Nützliche Adressen
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz


  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.