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Reisehinweise Belarus

Letzte Aktualisierung: 12.04.2011
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Gesundheit
Besondere Hinweise

Nützliche Adressen



Grundsätzliche Einschätzung

Das Land kann als stabil bezeichnet werden. Bei Demonstrationen kann es aber zu Zusammenstössen mit der Polizei kommen. Bei einem Bombenanschlag in der Untergrundbahn der Hauptstadt Minsk wurden am 11. April 2011 mehrere Personen getötet und zahlreiche verletzt. Die Regierung geht davon aus, dass es sich um einen Terroranschlag handelt.

Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.



Kriminalität

Kleinkriminalität und Diebstähle in Autos kommen vor. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und grosse Geldsummen zur Schau.
  • Sehen Sie davon ab, Geld auf der Strasse zu wechseln.
  • Verzichten Sie nachts auf Spaziergänge in den schlecht beleuchteten Aussenquartieren der grossen Städte.
  • Versehen Sie Ihren Wagen wenn möglich mit einer Wegfahrsperre oder Alarmanlage und benutzen Sie bewachte Parkplätze.
Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist nur auf kyrillisch ausgeschildert. Nachts erfordern Wildtiere und streunendes Vieh eine erhöhte Aufmerksamkeit.

Besondere rechtliche Bestimmungen
Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!). Nicht fotografiert werden dürfen: der Präsident, sein Amtssitz, seine Fahrzeuge, die Sicherheitskräfte, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) Die öffentliche Beleidigung des Präsidenten wird mit Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren geahndet, Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit mehrjährigen Gefängnisstrafen. Für besonders schwere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, z.B. für Mord oder terroristische Akte.
Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche hygienische Verhältnisse, schlechte Verpflegung usw.

Gesundheit
Infolge der Tschernobyl-Katastrophe von 1986 sind gewisse Gebiete im Süden des Landes immer noch verstrahlt. Kaufen Sie einheimische Produkte wie Pilze, Waldbeeren, Wild, Fisch und Milchprodukte ausschliesslich in Lebensmittelgeschäften, denn sie werden regelmässig kontrolliert – ebenso die Restaurants.

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Für die Behandlung ernsthafter Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.

Besondere Hinweise
Erkundigen Sie sich bei der Einholung des Visums bei der Botschaft von Belarus in Bern über die zum Zeitpunkt Ihrer Reise gültigen Einreise- und Meldevorschriften (Nachweis resp. Abschluss von Kranken- und Fahrzeugversicherungen, Registrierung bei der lokalen Polizei etc.).
Die Zollformalitäten bei der Ein- und Ausreise auf der Strasse können mehrere Stunden in Anspruch nehmen.

Nützliche Adressen
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz


  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.