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Stimmrecht
Als Auslandschweizer oder Auslandschweizerin können Sie brieflich vom Ausland her Ihre politischen Rechte wahrnehmen, wenn Sie
- Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben
- mindestens 18 Jahre alt sind und
- bei einer Schweizer Botschaft oder bei einem Schweizer Generalkonsulat im Ausland registriert sind.
