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auswärtige Angelegenheiten

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Stimmrecht

Als Auslandschweizer oder Auslandschweizerin können Sie brieflich vom Ausland her Ihre politischen Rechte wahrnehmen, wenn Sie 

  • Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben
  • mindestens 18 Jahre alt sind und
  • bei einer Schweizer Botschaft oder bei einem Schweizer Generalkonsulat im Ausland registriert sind.