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Geburt und Tod

Was ist bei Geburten und Todesfällen zu beachten?
Geburten und Todesfälle werden den Schweizer Behörden nicht automatisch durch die ausländischen Behörden gemeldet. Es ist deshalb unerlässlich, dass Sie als Auslandschweizer dafür besorgt sind, die Zivilstandsurkunden (Geburt, Todesfälle, Heiraten, Scheidungen usw.) der zuständigen Vertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) zukommen zu lassen. Wir überprüfen die Dokumente und leiten diese an die Heimatgemeinde in der Schweiz zur Eintragung weiter. In der Regel ist diese Dienstleistung gratis. Pässe und Identitätskarten können erst ausgestellt werden, wenn die Eintragungen in der Schweiz erfolgt sind.