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AHV/IV - Soliswiss
Die schweizerische Ausgleichskasse und die IV-Stelle für Versicherte im Ausland, Einheiten der Zentralen Ausgleichsstelle, sind die für die Durchführung der freiwilligen AHV/IV zuständigen Organe.
Für nähere Angaben betreffend Beiträge, wenden Sie sich bitte an:
Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Freiwillige Versicherung-Beiträge
Avenue Edmond-Vaucher 18
Case postale 3100, 1211 Genf 2
Tel. +41 (0)22 795 91 11
Fax. +41 (0)22 795 98 55
E-mail:
csc-af@zas.admin.ch
Zentrale Ausgleichsstelle
Für nähere Angaben betreffend AHV-Leistungen, wenden Sie sich bitte an:
Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Freiwillige Versicherung-Leistungen
Avenue Edmond-Vaucher 18
Case postale 3100, 1211 Genf 2
Tel. +41 (0)22 795 91 11
Fax. +41 (0)22 795 97 03
E-mail:
sedmaster@zas.admin.ch
Für nähere Angaben betreffend IV-Leistungen, wenden Sie sich bitte an:
Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland IVST
Avenue Edmond-Vaucher 18
Case postale 3100, 1211 Genf 2
Tel. +41 (0)22 795 91 11
Fax. +41 (0)22 795 99 50
E-mail:
OAIE@zas.admin.ch
Da seit dem 1. April 2001 für Schweizer, welche im EU-Raum wohnen, der freiwillige Beitritt zur AHV nicht mehr möglich ist, hat die Genossenschaft Solidaritätsfonds für Auslandschweizer, Soliswiss, ihr Angebot erweitert und offeriert ihren Mitgliedern heute auch Lebens- und Rentenversicherungen:
Soliswiss
Genossenschafts Solidaritätsfonds für Auslandschweizer
Gutenbergstrasse 6
CH-3011 Bern
Tel.: +41 (0)31 381 04 94
Fax: +41 (0)31 381 60 28
Soliswiss
Sie können Ihre Rentenversicherung für sich oder für sich und eine weitere Person abschliessen. Ihre garantierte Rente wird so lange ausbezahlt, wie eine der versicherten Personen lebt. Zusätzlich werden Ihnen nicht garantierte Überschüsse ausbezahlt. Im Todesfall wird ein allfälliger Rückkaufswert an die von Ihnen Begünstigten ausbezahlt.
