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Visum für in Lettland oder in Litauen lebende Personen
Seit 12. Dezember 2008 ist die Schweiz Mitglied des Schengen-Abkommens.
Der Schengenraum umfasst folgende Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und die Schweiz.
- Lettische Staatsangehörige, Inhaber eines lettischen Reisepasses
- Lettische Nichtbürger, Inhaber eines lettischen Nichtbürgerpasses
- Litauische Staatsangehörige, Inhaber eines litauischen Reisepasses
- Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Lettland oder Litauen, Inhaber einer unbefristeten oder befristeten Aufenthaltsbewilligung
können ungeachtet ihres Aufenthaltsgrunds ohne Visum in die Schweiz einreisen, vorausgesetzt der Aufenthalt dauert nicht länger als drei Monate.
Wichtiger Hinweis für Inhaber eines lettischen Reisepasses: Lettische Pässe, die zwischen dem 01.07.1992 und dem 30.06.2002 ausgestellt wurden, werden für die Einreise in die Schweiz nicht mehr akzeptiert.
In Lettland wohnhafte ausländische Staatsangehörige können ohne Visum in die Schweiz einreisen, wenn sie im Besitz einer der folgenden Aufenthaltsbewilligungen / Ausweise sind:
- Pastāvīgās uzturēšanās atļauja (unbefristeter Aufenthaltstitel, grün)
- Termiņuzturēšanās atļauja (befristeter Aufenthaltstitel, rosa)
- Uzturēšanās atļauja (Aufenthaltstitel, rosa, wird seit 01.05.2004 ausgestellt)
- Nepilsoņa pase (Nichtbürgerpass, violett)
In Litauen wohnhafte ausländische Staatsangehörige können ohne Visum in die Schweiz einreisen, wenn sie im Besitz einer der folgenden Aufenthaltsbewilligungen / Ausweise sind:
- Leidimas laikinai gyventi Lietuvos Respublikoje (befristete Aufenthaltsgenehmigung für die Republik Litauen – Karte oder Aufkleber)
- Leidimas nuolat gyventi Lietuvos Respublikoje (unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für die Republik Litauen - Karte)
- Europos bendrijų valstybės narės piliečio leidimas gyventi (Aufenthaltsgenehmigung für einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU - Karte)
- Asmens grįžimo pažymėjimas (Repatriierungsnachweis, nur für die Rückkehr in die Republik Litauen – bläulich)
- Akreditacijos pažymėjimas „A“ (Akkreditierungsnachweis Kategorie A – gelb – befristet)
- Akreditacijos pažymėjimas „B“ (Akkreditierungsnachweis Kategorie B – gelb – befristet)
Visumpflichtige ausländische Staatsangehörige, die über ein gültiges Schengenvisum verfügen, können während der Gültigkeitsdauer des Visums ebenfalls in die Schweiz einreisen, vorausgesetzt das Visum wurde ohne räumliche Beschränkung ausgestellt (Schengen-Staaten). Der Reisepass muss mindestens drei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer in der Schweiz hinaus gültig sein.
Lettische Nichtbürger sowie Staatsangehörige eines Landes, das nicht zur EU oder zur EFTA gehört, benötigen für die Einreise in die Schweiz zu einem der nachfolgend aufgeführten Zwecke ein nationales Visum:
- Studium in der Schweiz
- Arbeitsaufnahme in der Schweiz
- Familiennachzug
Visumanträge müssen persönlich eingereicht werden. Für ausländische Staatsangehörige, die nicht im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung für Lettland oder Litauen sind, ist die schweizerische Vertretung im Land des ordentlichen Wohnsitzes zuständig.
Visumgebühr
Die Visumgebühr beträgt LVL 43.50 und ist in jedem Fall zu entrichten, unabhängig davon, ob das Visum erteilt wird oder nicht. Die Visumgebühr wird nicht zurück erstattet.
Grundsätzlich sind folgende Dokumente einzureichen:
- Reisepass, der mindestens drei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer in der Schweiz hinaus gültig ist
- 3 Antragsformulare, vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben
- 3 Kopien des Reisepasses
- 3 aktuelle Passfotos (farbig, Format 3,5 x 4,5 cm, heller Hintergrund, Frontaufnahme)
- Aufenthaltsbewilligung von Lettland oder Litauen
- Diplome und Schulzeugnisse, in eine der schweizerischen Landessprachen oder ins Englische übersetzt
- Lebenslauf, in einer schweizerischen Landessprache oder in Englisch
- Motivationsschreiben, in einer schweizerischen Landessprache oder in Englisch
- Bestätigung von Sprachkursen (falls zutreffend)
- Bestätigung/Immatrikulationsbestätigung der Schule oder der Universität in der Schweiz
- Zahlungsbestätigung der Studiengebühren
- Nachweis über finanzielle Mittel (CHF 1'850.00 pro Monat) für Unterkunft usw.
- Eine schriftliche Bestätigung des Studenten, dass er/sie die Schweiz nach Beendigung des Studiums verlassen wird
- Mündlicher Sprachtest in der Botschaft. Gebühr: LVL 35.00 zusätzlich zur Visumgebühr
- Portogebühr von LVL 2.30 zusätzlich zur Visumgebühr
Die Bearbeitungszeit für den Visumantrag beträgt 4 – 7 Wochen.
Die Botschaft behält sich das Recht vor, weitere Dokumente zu verlangen.
- Reisepass, der mindestens drei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer in der Schweiz hinaus gültig ist
- 3 Antragsformulare, vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben
- 3 Kopien des Reisepasses
- 3 aktuelle Passfotos (farbig, Format 3,5 x 4,5 cm, heller Hintergrund, Frontaufnahme)
- Aufenthaltsbewilligung von Lettland oder Litauen
- Arbeitsvertrag im Original
- Portogebühr von LVL 2.30 zusätzlich zur Visumgebühr
Die Bearbeitungszeit für den Visumantrag beträgt 4 – 7 Wochen.
Die Botschaft behält sich das Recht vor, weitere Dokumente zu verlangen.
- Reisepass, der mindestens drei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer in der Schweiz hinaus gültig ist
- 3 Antragsformulare, vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben
- 3 Kopien des Reisepasses
- 3 aktuelle Passfotos (farbig, Format 3,5 x 4,5 cm, heller Hintergrund, Frontaufnahme)
- Aufenthaltsbewilligung von Lettland oder Litauen
- Zivilstandsdokumente (bitte kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Riga für weitere Informationen)
Die Bearbeitungszeit für den Visumantrag beträgt 4 – 7 Wochen.
Die Botschaft behält sich das Recht vor, weitere Dokumente zu verlangen.
Diese Bestimmungen gelten nicht für Staatsangehörige von EU/EFTA-Staaten, die dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit unterstehen.
Für die Einreise in das Fürstentum Liechtenstein gelten die gleichen Bedingungen wie für die Einreise in die Schweiz.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Website des Bundesamtes für Migration in der Schweiz oder die Schweizerische Botschaft in Riga: Tel. +371 67 33 83 53, Montag-Freitag, 09.00-11.30 Uhr.
