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Militär

Militärischer Auslandurlaub

Vor einem länger dauernden Auslandaufenthalt muss in jedem Fall in der Schweiz beim Sektionschef oder Kreiskommando ein militärischer Auslandurlaub beantragt werden.

Falls sich nachträglich herausstellt, dass Sie sich länger als ein Jahr im Ausland aufhalten werden, müssen Sie ein Gesuch um Auslandurlaub beim Kreiskommando, welches für den letzen Wohnort in der Schweiz zuständig ist, einreichen. Die meisten Kreiskommandos bieten das Gesuchsformular (Form 1.36) im Internet an. Rechts finden Sie einen Link.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Botschaft zur Verfügung.