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Stipendien
Die Schweizerische Eidgenossenschaft offeriert für das akademische Jahr 2012/2013 begabten jungen rumänischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wiederum eine Anzahl Stipendien. Rumänien ist in einem Pool mit 17 weiteren Ländern, denen insgesamt 20 bis 30 Stipendien zugeteilt werden.
Die Stipendien richten sich an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nach Studienabschluss einen Forschungsaufenthalt absolvieren möchten, nicht jedoch an Studentinnen und Studenten, die einen Hochschul-Erstabschluss in der Schweiz zum Ziel haben. Kandidierende, die sich um ein Master-Stipendium bewerben wollen oder die bereits ein erstes Master-Studienjahr in der Schweiz absolvieren, sind nicht zugelassen. Von dieser Regelung ausgenommen sind nur Kunststipendien.
Die Dossiers der Kandidatinnen und Kandidaten müssen bis spätestens am Donnerstag, 15. Dezember 2011 (Poststempel), in dreifacher Ausfertigung bei der Schweizer Botschaft in Bukarest eingereicht werden. Es wurden Bewerbungsformulare in PDF-Format entwickelt (siehe Link „Bewerbung um ein schweizerisches Bundesstipendium“). Diese sind von den Kandidierenden zwingend elektronisch auszufüllen und anschließend in ausgedruckter Form dem Dossier beizulegen. Handgeschriebene, lückenhafte oder zu spät eingereichte Dossiers werden nicht berücksichtigt.
Bewerberinnen und Bewerber für ein Master-Kunststipendium müssen einen anerkannten Nachweis für die Sprachekenntnisse der ihres Master-Lehrgangs vorweisen. Bewerbungen für ein Forschungsstipendium benötigen keinen Nachweis der Sprachkenntnisse.
Alle notwenigen Informationen sind im „Merkblatt“ auf dieser Seite enthalten. Wir bitten Sie, dieses Merkblatt aufmerksam zu lesen. Bei Fragen konsultieren Sie bitte vorrangig die Seite „Frequently Asked Questions“ (FAQ):
FAQ
und falls notwendig, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft.
