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Immatrikulation
Dieses Kapitel ist für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die von der Schweiz nach Rumänien oder Bulgarien umgezogen sind und dort ihren offiziellen Wohnsitz haben. Sollten Sie aus einem anderen Land (nicht Schweiz) zugezogen sein, finden Sie weitere Informationen im Kapitel „Adressänderung“.
Sie können sich bei uns am Schalter oder auf dem Postweg anmelden. Nachdem Sie beim Regionalen Konsularcenter Südosteuropa in Bukarest angemeldet sind, können wir für Sie bei Bedarf neue Reiseausweise ausstellen. Das Regionale Konsularcenter übernimmt auch gewisse Zivilstandsaufgaben und erledigt für Sie die Formalitäten in Zusammenhang mit Geburten, Heiraten und Scheidungen. Bitte folgen Sie für die Anmeldung den Instruktionen auf dem hier aufgeschalteten Merkblattt und füllen Sie das unten stehende Anmeldeformular aus:
Das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist per 01.06.2009 auf Rumänien und Bulgarien ausgedehnt worden. Dadurch hat sich das Verfahren für den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung für Schweizer Bürgerinnen und Bürger vereinfacht. Interventionen zugunsten von Schweizerinnen und Schweizern für den Erhalt oder die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen sind leider nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Rumänischen Immigrationsbüros "Oficiul Roman pentru Imigrari" oder auf der Webseite des Bulgarischen Innenministeriums.
Oficiul Roman pentru Imigrari (ro/en)
www.mvr.bg/en/default.htm (bu/en)
Sie können uns Ihre neue Anschrift telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder am besten mittels dem beiliegenden Formular Adressänderung mitteilen. Falls Sie Rumänien oder Bulgarien verlassen und in ein anderes Land ziehen, werden wir Ihre Daten automatisch an die neu zuständige Schweizerische Botschaft übermitteln. Sie brauchen keine weiteren Schritte zu unternehmen. Bei Rückkehr in die Schweiz müssen Sie sich bei der Wohngemeinde anmelden.
