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Visa-Formulare / Anforderungen an Fotos

Sie befinden sich hier:

Wohnsitznahme / Familiennachzug (nationales Visum, Typ D)

Achtung: für jeden Gesuchsteller wird ein komplettes Antragsdossier benötigt (gilt auch für Kinder). Wenn nötig sind Kopien von relevanten Dokumenten (z.B. Passkopie und Kopie des Aufenthaltstitels des sich schon in der Schweiz befindenden Familienmitglieds) zu erstellen und den einzelnen Dossiers beizulegen.

Schweizer Bürger/innen, deren ausländische/r Ehegatte/in und/oder ausländisches Kind/ausländische Kinder bei ihm/ihr in der Schweiz Wohnsitz nehmen möchten, kontaktieren bitte die schweizerische Botschaft/das schweizerische Generakonsulat. Unter anderem muss abgeklärt werden, ob ein eventuell im Ausland eingetretenes Zivilstandsereignis (z.B. Heirat) schon gemeldet und in die schweizerischen Register eingetragen wurde.

Basisdokumente für Wohnsitznahme und Familiennachzug:

  1. 3 vollständig (in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch) ausgefüllte und durch den/die Antragsteller/in persönlich unterschriebene Visumantragsformulare "Antrag auf Erteilung eines Visums für den langfristigen Aufenthalt (Visum D), (siehe "Visa-Formulare / Anforderungen an Fotos" auf dieser Website
  2. Reisepass, der mindestens drei Monate über das Datum der ersten Wiederausreise aus dem Schengenraum hinaus gültig ist und mindestens zwei leere Seiten aufweist
  3. 2 Kopien des Reisepasses (Seiten mit Foto, Personalien und Unterschrift)
  4. Falls vorhanden; 2 Kopien der letzten zwei Schengenvisa
  5. 4 identische, schengenkonforme Passfotos neueren Datums; drei Bilder auf die Visumanträge aufgeklebt, eines beigelegt (siehe "Visa-Formulare / Anforderungen an Fotos" auf dieser Website) 

Zusätzliche Dokumente bei Wohnsitznahme:

  • Nachweis der finanziellen Mittel mittels Bankauszug, der die Kontobewegungen der letzten drei Monate dokumentiert oder Saldobestätigungsbrief der Bank (Original und 1 Kopie) 
  • Strafregisterauszug, mit "Apostille", übersetzt und beglaubigt (Deutsch, Französisch oder Italienisch)
  • Motivationsbrief mit Angabe der Gründe für die gewünschte Übersiedelung in die Schweiz und zukünftige Wohnadresse (in Deutsch, Französisch oder Italienisch - Original und Kopie)

Zusätzliche Dokumente bei Familiennachzug:

  • 2 Kopien des Passes des sich schon in der Schweiz befindenden Familienangehörigen (Ehepartner, Vater/Mutter)
  • 2 Kopien der Aufenthaltserlaubnis des sich schon in der Schweiz befindenden Familienangehörigen (Ehepartner, Vater/Mutter)
  • Heiratsurkunde (Doppel/Duplicata) mit "Apostille", übersetzt und beglaubigt (Deutsch, Französisch oder Italienisch - Original und Kopie)
  • Brief des Ehemannes/der Ehefrau, dass er seinen/ihren Ehepartner und gegebenenfalls die Kinder in der Schweiz erwartet  (Deutsch, Französisch oder Italienisch - Original und Kopie)
  • Strafregisterauszug mit "Apostille", übersetzt und beglaubigt (Deutsch, Französisch oder Italienisch - Orginal und Kopie). Für minderjährige Antragssteller bis zum Alter von 16 Jahren ist kein Strafregisterauszug nötig

Für Kinder unter 18 Jahren (zusätzlich zu den Basisdokumenten und Dokumenten für Familiennachzug):

  • Geburtsurkunde (Doppel/Duplicata) mit "Apostille", übersetzt und beglaubigt (Deutsch, Französisch oder Italienisch - Original und Kopie)
  • Falls das Kind bei einem Elternteil  Wohnsitz nehmen will und der zweite Elternteil in Russland wohnhaft bleibt: notariell beurkundetes Einverständnis des in Russland oder Belarus verbleibenden Elternteils, übersetzt (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch - Original und Kopie) 

Es ist möglich, dass die zuständigen Behörden in der Schweiz nachträglich noch weitere Unterlagen und Dokumente verlangen.

Das Antragsformular wird an die verantwortliche Migrationsbehörde in die Schweiz geschickt, welche einen Entscheid trifft. Daher verlangt die Botschaft/das Generalkonsulat zusätzlich CHF 5.00 für Portospesen (Gegenwert in RUB). Die schweizerische Botschaft/das schweizerische Generalkonsulat kann nur nach Erhalt der Ermächtung das entsprechende Visum ausstellen. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang ungefähr 6 - 12 Wochen dauert.

Gesuche für Wohnsitznahme und Familiennachzug müssen persönlich abgegeben werden.

Die schweizerische Botschaft/das schweizerische Generalkonsulat behält sich ebenfalls das Recht vor:

  • weitere, zusätzliche Dokumente zu verlangen.

Hinweis:

  • Bitte beachten Sie, dass der Erwerb von Wohneigentum in der Schweiz nicht automatisch das Recht auf eine Aufenthaltsbewilligung gibt.
  • Bewilligungen zur Wohnsitznahme (ohne Erwerbstätigkeit) nur sehr beschränkt erteilt werden.


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