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Regionales Konsularcenter Nordische Staaten
c/o Schweizerische Botschaft in Stockholm
Valhallavägen 64
Box 26143
S – 100 41 Stockholm

E-mail:  nordischestaaten@eda.admin.ch
Tel.: +46 8 676 79 00
Fax: +46 8 21 15 04

Helpline EDA als zentrale Anlaufstelle bei Fragen zu:

- Konsularischen Dienstleistungen
- Reishinweise
- Konsularischer Schutz
- Leben im Ausland

Homepage: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/dfa/orgcha/sectio/condir/sercit/hlplne.html Helpline EDA  
E-Mail:  helpline@eda.admin.ch  
Tel: +41 800 24 7 365
Fax: +41 31 322 78 66

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Heirat

Eintragung einer in Schweden erfolgten Heirat (CH wohnhaft in Schweden mit Ausländer/In)


Für die ordnungsgemässe Eintragung einer in Schweden erfolgten Eheschliessung sind diesem Regionalen Konsularcenter folgende Dokumente im Original einzureichen:

  • Heiratsurkunde/Trauschein (Vigselbevis, wird retourniert)
  • Original Geburtsurkunde des ausländischen Ehepartners mit Angabe der Namen der Eltern*
  • Ledigkeitsnachweis des ausländischen Ehepartners*
  • Wohnsitzbestätigung des ausländischen Ehepartners*
  • falls der ausländische Ehepartner vor der Eheschliessung geschieden oder verwitwet war, ist die entsprechende Scheidungs- oder Todesurkunde beizulegen
  • Kopie des Passes des ausländischen Ehepartners

*) Ist der ausländische Ehepartner in Schweden geboren sowie schwedischer Staatsbürger, ersetzt ein kompletter Registerauszug (Registerutdrag/Personbevis), aus welchem Namen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Zivilstand vor der Eheschliessung, Name der Eltern (auch Mädchenname der Mutter) und die/der Ehefrau/Ehemann ersichtlich sind, die mit einem Stern versehenen Dokumente.

Planen Sie als Touristen in der Schweiz oder in Schweden zu heiraten, dann nehmen Sie bitte mit dieser Vertretung Kontakt auf.