Weitere Informationen
Schnellsuche
Sie befinden sich hier:
Zivilstand
Zurück zur Seite «Schweizerinnen und Schweizer in Schweden»
Geburt - Heirat - Scheidung - Tod
Alle Zivilstandsdokumente müssen obligatorisch im Original eingereicht werden und dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Mehr Informationen zum Zivilstandswesen unter Zivilstand
