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Schweizer Bürgerrecht
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Durch Abstammung
Nach dem schweizerischen Bürgerrechtsgesetz werden Kinder in folgenden Fällen durch Geburt automatisch Schweizer:
Das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind und dessen Vater oder Mutter Schweizer Bürgerin oder Bürger ist.
Wenn die Mutter Schweizerin ist, unabhängig davon, ob sie verheiratet ist. Neu seit dem 01.01.2006 ebenfalls Kinder, deren Mutter das Schweizer Bürgerrecht durch eine frühere Heirat erworben hat.
Seit dem 01.01.2006 das ausserhalb der Ehe geborene Kind eines Schweizer Vaters, der das Kindsverhältnis durch eine Vaterschaftsanerkennung bestätigt.
Durch Einbürgerung
Bitte kontaktieren Sie die schweizerische Botschaft in Stockholm für diesbezügliche Auskünfte.
Allgemeine Informationen finden Sie auch auf der unten angegebenen Webseite des Bundesamtes für Migration und in den rechts aufgeführten Dokumenten.
