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Pass

 
Der neue biometrische Schweizerpass (Modell 10)
Seit dem 1. März 2010 kann auf der schweizerischen Botschaft in Stockholm der neue biometrische Schweizerpass mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken, der Pass 10, beantragt werden.

Die früheren Passmodelle – der Pass 03 ohne und der Pass 06 mit elektronisch gespeichertem Foto – bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.

Bestellverfahren
Die Beantragung eines Passes 10 erfolgt online, indem Sie Ihre persönlichen Daten auf der Internetseite des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes eingeben und anschliessend einen Termin für die Erfassung Ihrer biometrischen Daten vereinbaren:
http://www.schweizerpass.admin.ch/ www.schweizerpass.admin.ch

Wenn Sie keinen Internetanschluss haben, können Sie den neuen Pass und einen Termin telefonisch unter der Nummer 08-676 79 00 oder per Fax unter der Nummer 08-21 15 04 beantragen.

Für die Erfassung der biometrischen Daten muss die antragstellende Person persönlich auf der schweizerischen Botschaft in Stockholm vorsprechen. Minderjährige und Bevormundete haben in Begleitung ihrer Eltern oder ihres Vormunds zu erscheinen; diese müssen dem Antrag mit ihrer Unterschrift zustimmen. Geschiedene Eltern müssen belegen können, dass sie die elterliche Sorge für das Kind allein innehaben. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die in den Pass 10 eingetragenen persönlichen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Heimatort aus dem schweizerischen Personenstandsregister übernommen werden. Sollten Ihre Daten im Register nicht aktuell sein, so kann der Nachtrag in der Schweiz einige Monate dauern.

Zusätzliche Informationen zum neuen Pass 10 finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes unter:
http://www.schweizerpass.admin.ch/ www.schweizerpass.admin.ch  

Erfassung der biometrischen Daten durch eine andere Behörde im Ausland oder in der Schweiz

Sämtliche Auslandschweizer können ihre biometrischen Daten – in Absprache mit der für sie zuständigen Vertretung – auch in irgendeiner anderen schweizerischen Vertretung mit konsularischen Dienstleistungen oder in einem kantonalen Passbüro in der Schweiz erfassen lassen.

Dafür gehen Sie wie folgt vor:

  • Sie erfassen Ihren Antrag online auf http://www.schweizerpass.admin.ch/ www.schweizerpass.admin.ch
  • In der Rubrik „Bemerkungen“ geben Sie an, bei welchem Erfassungszentrum Ihre biometrischen Daten erfasst werden sollen (Auslandvertretung oder Schweiz)
  • die schweizerische Botschaft in Stockholm prüft Ihren Antrag
  • Ihr Antrag wird anschliessend durch Stockholm an das gewünschte Erfassungszentrum weitergeleitet
  • Sie vereinbaren direkt mit dem gewünschten Erfassungszentrum einen Termin für die Erfassung Ihrer biometrischen Daten
  • Die Gebühren sind beim Erfassungszentrum zu bezahlen 

Identitätskarte
Das Bestellverfahren ist gleich wie beim Pass 10 und läuft ebenfalls über die folgende Internetseite: http://www.schweizerpass.admin.ch/ www.schweizerpass.admin.ch  

Lieferfrist
Nach der persönlichen Vorsprache und der Genehmigung des Antrages wird der neue Ausweis innert höchstens 30 Arbeitstagen ausgeliefert. In der Regel wird Ihnen der neue Ausweis direkt mit eingeschriebener Post zugestellt. Auf Wunsch kann der Ausweis auch am Schalter dieser Vertretung abgeholt werden. 

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass wenn mit dem Pass gleichzeitig auch eine Identitätskarte bestellt wird, der Pass meistens schneller geliefert wird als die Identitätskarte.

Gebühren
Die Gebühren sind anlässlich der persönlichen Vorsprache bar zu entrichten oder vorgängig auf das Plusgiro 45 71 52-7 der Botschaft einzuzahlen.

Pass 10, inkl. Portospesen
Erwachsene: SEK 1’045, Kinder: SEK 485

Identitätskarte, inkl. Portospesen
Erwachsene: SEK 520, Kinder: SEK 275

Pass 10 und Identitätskarte, inkl. Portospesen
Erwachsene: SEK 1’170, Kinder: SEK 610

Provisorischer Pass
Erwachsene und Kinder: SEK 700

Die Gebühren in Kronen sind vom Wechselkurs zum Schweizer Franken abhängig und nicht bindend; Änderungen bleiben vorbehalten.

Verlust/Diebstahl
Der Verlust/Dienstahl eines Ausweises muss sofort der örtlichen Polizei angezeigt werden und ein Polizeirapport ist zu erstellen. Gleichzeitig muss die schweizerische Botschaft in Stockholm informiert werden.