Weitere Informationen
Schnellsuche
Sie befinden sich hier:
Reisehinweise Türkei
|
Letzte Aktualisierung: 16.03.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
|
Grundsätzliche Einschätzung
|
||||||
Das Land kann grundsätzlich als politisch stabil bezeichnet werden. In den grösseren Städten kann es jedoch zu Demonstrationen und Ausschreitungen kommen. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.
Die in der Türkei und in anderen Ländern verbotene Kurdische Arbeiterpartei PKK hat ihren Waffenstillstand aufgekündigt.
In Istanbul, Ankara und in anderen Städten sind wiederholt Attentate verübt worden, die Tote und Verletzte gefordert haben. Auch Touristendestinationen waren von Anschlägen betroffen. Die Sicherheitsmassnahmen sind verschärft worden. Dennoch müssen weitere Anschläge im ganzen Land befürchtet werden. Es wird generell empfohlen, wachsam und vorsichtig zu sein. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Grenze zu Griechenland: Vereinzelte Abschnitte der Grenze zu Griechenland sind noch vermint. In der Regel sind die Minenfelder gekennzeichnet.
Südosten, Osten und Nordosten
Im Südosten und Osten hat es bei Demonstrationen wiederholt Ausschreitungen gegeben; sie forderten mehrere Todesopfer und Verletzte. Ausserdem kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und PKK-Kämpfern sowie zu Anschlägen. Entlang der Grenze zu Irak nehmen die Spannungen und Intensität der Gefechte im Frühling oft zu.
Generelle Empfehlung für den Südosten und Osten: Reisen Sie nur tagsüber und informieren Sie sich vor und während der Reise in den Südosten und Osten bei den lokalen Behörden und Sicherheitskräften über die aktuelle Lage und über militärische Sicherheitszonen. Es besteht die Gefahr von Landminen. Halten Sie sich in diesen Gebieten strikt an die Hauptstrassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung. Lassen Sie generell Vorsicht walten und meiden Sie die Grenzgebiete zu Irak.
Empfehlung für Wanderungen im Südosten, Osten und Nordosten: Es wird abgeraten von Wanderungen in kleineren Gruppen östlich der Linie Kars - Agri - Van - Siirt. Grössere Gruppen sollten sich von einem vertrauenswürdigen lokalen Führer begleiten lassen, der die Sicherheitslage mit den lokalen Behörden abgeklärt hat. Wenden Sie diese Vorsichtsmassnahme auch bei Wanderungen in den anderen Gebieten des Südostens, Ostens und Nordostens an.
Exkursionen auf den Berg Agri (Ararat) dürfen nur mit einer Sonderbewilligung des türkischen Aussenministeriums unternommen werden.
Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. In Istanbul ist bei Zufallsbekanntschaften in Bars Vorsicht geboten. Es kommt vor, dass mit Betäubungsmitteln versetzte Getränke angeboten werden, um das Opfer zu berauben. Allein reisenden Frauen wird empfohlen, auf nächtliche Reisen zu verzichten.
Der zum Teil mangelhafte Strassenzustand sowie das unvorsichtige Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer verursachen oft Unfälle mit tödlichem Ausgang. Fahren Sie vorsichtig und verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.
Am 23. Oktober 2011 sind durch ein starkes Erdbeben in der Provinz Van Hunderte Menschen zu Tode gekommen oder verletzt worden und grosse Schäden entstanden. Besonders betroffen sind die Städte Van und Ercis. Der Wiederaufbau der beschädigten Infrastruktur wird längere Zeit in Anspruch nehmen.
Unbedachte Äusserungen oder Handlungen (z.B. das Verunstalten oder Zerreissen von Banknoten), welche das Ansehen von Kemal Atatürk, dem Gründer der modernen Türkei, verunglimpfen, können mit Bussen oder Haft bestraft werden. Ebenso ist es verboten, den Staatspräsidenten zu beleidigen. Es ist verboten, militärische Anlagen oder in militärischen Sicherheitszonen zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (1 bis 20 Jahre Gefängnis). Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Zellen, mangelhafte hygienische Verhältnisse etc.).
Fahrzeuglenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen.
Die Türkei ist ein muslimisch geprägtes Land. Abseits der bekannten Badestrände, ist es angezeigt, Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen.
Das Land liegt in einer Erdbebenzone. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein Erdbeben ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste schweizerische Vertretung (Botschaft in Ankara oder Generalkonsulat in Istanbul).
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Notruf Polizei: 155
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


