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Reisehinweise Kuba
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Letzte Aktualisierung: 28.03.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden.
Die Kleinkriminalität hat in den letzten Jahren zugenommen. Gewarnt wird vor allem vor Entreissdiebstählen, bei denen vereinzelt auch Waffengewalt angewendet wird. Einbruchdiebstähle in Privatunterkünften (casas particulares) kommen ebenfalls vor. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich. Stellen Sie generell Ihre - im Vergleich zu den lokalen Verhältnissen - Wohlhabenheit nicht zur Schau.
- Deponieren Sie wichtige Dokumente im Hotelsafe (Pass, Flugticket, Schecks etc.); tragen Sie jedoch eine Kopie Ihres Passes auf sich.
- Achten Sie bei den Casas particulares darauf, dass es sich um offiziell anerkannte Unterkünfte handelt; sie sind durch ein blaues Dreieck an der Türe gekennzeichnet.
- Benutzen Sie ausschliesslich gekennzeichnete, offizielle Taxis.
- Machen Sie weder Autostopp noch nehmen Sie Anhalter mit.
Strassen und Fahrzeuge sind schlecht unterhalten und bilden ein erhebliches Unfallrisiko. Auf nächtliche Überlandfahrten sollte deshalb verzichtet werden.
Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren. Unhöfliches Verhalten gegenüber Polizisten sowie abfällige Bemerkungen über das Land oder seinen Präsidenten werden schnell als Beamtenbeleidigung resp. Ehrverletzung ausgelegt und können Strafverfahren zur Folge haben.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (von 3 bis zu 30 Jahren Gefängnis); es kann sogar die Todesstrafe verhängt werden.
Die Haftbedingungen sind nicht mit der Schweiz vergleichbar: Infolge der Wirtschaftskrise sind die medizinische Versorgung und die Ernährung in den Gefängnissen mangelhaft.
Ausländer, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Dauer der gerichtlichen Untersuchungen und des Prozesses, die sich über Monate hinziehen können, das Land nicht verlassen.
In Kuba muss von Juni bis November mit Hurrikanen gerechnet werden. Im Extremfall können solche Stürme Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der Behörden.
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)
Ausserhalb von Havanna entspricht die medizinische Versorgung nicht europäischen Standards.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Versicherung: Sie müssen bei der Einreise nachweisen können, dass Ihre Kranken- oder Reiseversicherung für allfällige medizinische Kosten in Kuba aufkommt, z.B. durch Versicherungspolice, Versicherungskarte einer Krankenkasse oder Reiseversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob sie in Kuba anerkannt ist. Wer den Nachweis nicht erbringen kann, muss bei der staatlichen kubanischen Assistance-Gesellschaft Asistur eine Versicherung abschliessen. Diese Regelung betrifft alle Personen mit Wohnsitz ausserhalb von Kuba. Weitere Informationen erteilen die kubanische Botschaft in Bern und Asistur.
Aufenthalt: Für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen gelten besondere Vorschriften. Die kubanische Botschaft in Bern erteilt Auskunft über die Einreisebestimmungen.
Währung: Ausländer dürfen, mit einigen wenigen Ausnahmen, ihre Ausgaben nur in Pesos Convertibles (nur in Kuba gültige Währung für Ausländer) bezahlen. US-Dollar können nur gegen eine hohe Gebühr gewechselt werden. Es ist deshalb vorteilhafter, Bargeld und Reiseschecks in Euro oder Schweizer Franken mitzunehmen. Bargeldbezüge und Bezahlungen mit der Maestrokarte oder der PostFinance Card sind in Kuba nicht möglich. Beachten Sie, dass Kreditkarten und Reiseschecks, die auf US-amerikanische Institute (z.B. American Express) lauten oder von solchen ausgestellt sind, nicht angenommen werden. Von den Kreditkarten haben Visa- und Mastercard die beste Akzeptanz. Jedoch kann es vorkommen, dass die Bankentransaktion blockiert wird, weil die Ausgabebank in der Schweiz via amerikanische Banken abrechnet. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


