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Korruption

Die Schweiz beteiligt sich national und international aktiv an der Korruptionsbekämpfung. Diese geht einher mit der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Geldwäscherei. Oft gibt es auch einen direkten Zusammenhang zwischen Korruption und illegalen Guthaben politisch exponierter Personen (PEP).

In den letzten Jahren hat international das Bewusstsein zugenommen, dass die Korruption der Wirtschaft schwer schadet und deshalb umfassend bekämpft werden muss. Der Bundesrat hat aus diesem Grund am 19. Dezember 2008 entschieden, mit der Schaffung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe (IDAG) zur Korruptionsbekämpfung, die Arbeiten auf nationaler Ebene zu harmonisieren und die Umsetzung der Strategien in der Korruptionsbekämpfung in Übereinstimmung mit den internationalen Empfehlungen besser zu koordinieren. Die Präsidentschaft und das Sekretariat dieser Gruppe übernimmt das EDA.

Internationale Übereinkommen

  • Die Schweiz war in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) massgeblich beteiligt bei der Ausarbeitung des Abkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (1997). Sie hat das Übereinkommen bereits ratifiziert und das Strafgesetzbuch entsprechend angepasst. Damit ist die aktive Bestechung ausländischer Amtsträger durch Unternehmen und Privatpersonen strafbar. Das Monitoringverfahren ("peer review") der OECD-Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung ermöglicht, die Umsetzung und Anwendung der Bestimmungen zu überwachen.
     
  • Die Schweiz hat das Strafrechts-Übereinkommen des Europarats und das Zusatzprotokoll gegen die Korruption am 31. März 2006 ratifiziert. Sie traten in der Schweiz am 1. Juli 2006 in Kraft. Damit wird gegenüber der OECD-Konvention zusätzlich die passive Bestechung von ausländischen Amtsträgern sowie die private Bestechung strafrechtlich verfolgt. Die Schweiz engagiert sich innerhalb des Europarats stark in der Kommission GRECO (Groupe d’Etats contre la Corruption), welche die Korruptionsbekämpfung durch wechselseitige Länderexamen in den Mitgliedstaaten unterstützt.
     
  • Die UNO-Konvention gegen Korruption hat die Schweiz am 10. Dezember 2003 in Mérida (Mexico) unterzeichnet. Am 24. September 2009 wurde sie von der Schweiz ratifiziert.

Was Schweizer Unternehmen im Ausland aktiv gegen Korruption vorkehren können, zeigt die Broschüre "Korruption vermeiden - Hinweise für im Ausland tätige Schweizer Unternehmen" des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO, 2. überarbeitete Auflage 2008).