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auswärtige Angelegenheiten

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Private Sicherheitsunternehmen

Hintergründe
In bewaffneten Konflikten übertragen Staaten heute Sicherheitsaufgaben zunehmend an private Sicherheits- und Militärfirmen (Private Military and Security Companies, PMSCs). Die Präsenz von privaten Unternehmen in bewaffneten Konflikten ist kein neues Phänomen; in den letzten Jahren hat jedoch ihre Anzahl zugenommen und ihr Aufgabenbereich hat sich grundlegend verändert. Nebst den herkömmlichen logistischen Unterstützungsfunktionen werden die PMSC immer häufiger für Aktivitäten eingesetzt, die unmittelbar mit militärischen Operationen verbunden sind. Folgende Aufgaben gehören dazu: Bewachung von Gebäuden, Schutz von Personen, Begleitschutz für humanitäre Hilfskonvois, Training und Beratung von bewaffneten Streitkräften, Bedienung komplexer Waffensysteme oder Nachrichtendienste. Gelegentlich umfassen die Leistungen von PMSC auch die Beteiligung an Kampfeinsätzen.

Obwohl sich weltweit ein Trend zur Zusammenarbeit mit PMSC abzeichnet, haben Regierungen und internationale Institutionen bisher wenig unternommen, um deren Rolle in bewaffneten Konflikten zu klären. Aufgrund des traditionellen staatlichen Gewaltmonopols stellt sich die Frage, welche Sicherheitsaufgaben an private Unternehmen oder Organisationen delegiert werden sollen. Die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte ist ein weiteres wichtiges Anliegen. Bisher gab es keine einheitliche Aufsicht und Kontrolle über die Aktivitäten von PMSC. Bei Verfehlungen wurden die Unternehmen oder ihre Angestellten nicht immer genügend zur Verantwortung gezogen. Hinzu kommt, dass ihre Kenntnisse des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte häufig ungenügend sind.
Schweizer Engagement
Am 02.12.2005 verabschiedete der schweizerische Bundesrat einen Bericht zu den privaten Sicherheits- und Militärfirmen. Er beauftragte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) damit, eine internationale Initiative (siehe Link auf der linken Seite) zu lancieren, um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch private Sicherheits- und Militärfirmen in Konfliktgebieten zu fördern. Gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) lancierte das EDA diese Initiative, die mit der Veröffentlichung des so genannten Montreux-Dokuments im September 2008 erste konkrete Formen annahm. Parallel dazu unterstützt das EDA Bemühungen um Selbstregulierung der PMSC-Branche aufgrund dieses Dokuments, etwa in der Form eines industrieweiten «Code of Conduct», welcher auch Rechenschaftsmechanismen enthält.

Gleichzeitig beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement zu prüfen, ob bei Bundesaufträgen Mindestvoraussetzungen für die privaten Sicherheitsunternehmen eingeführt werden können. Eine entsprechende Verordnung über den Einsatz von privaten Sicherheitsfirmen durch den Bund wurde daraufhin ausgearbeitet und vom Bundesrat am 31.10.2007 verabschiedet. Die Verordnung ist am 01.12.2007 in Kraft getreten.