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Terrorismusbekämpfung
Terrorismus jeglicher Herkunft und Form ist ein durch nichts zu rechtfertigendes oder zu entschuldigendes Verbrechen. Er stellt eine ausserordentliche Bedrohung für die freie und pluralistische Gesellschaft sowie die Rechte jedes Einzelnen dar.
Auch wenn es keine international anerkannte Definition von Terrorismus gibt, so scheint eine allgemeine Auffassung darüber zu bestehen, was unter einem terroristischen Akt zu verstehen ist: der vorsätzliche Angriff auf Zivilisten oder ziviles Eigentum mit dem Ziel, die Bevölkerung einzuschüchtern oder einen Staat oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen.
Mit den Anschlägen in den USA vom 11.09.2001 hat der internationale Terrorismus eine neue Dimension erreicht. Sie führten allen Staaten die Aktualität und Intensität der terroristischen Gefahr vor Augen. Sie machten ihnen bewusst, wie wichtig die Bekämpfung von Terrorismus und die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich sind. Die Schweiz beteiligt sich aktiv daran.
Als einer der wichtigsten Finanzplätze der Welt setzt sich die Schweiz für die Erarbeitung von griffigeren Normen für die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei ein. Die Schweiz ist aktives Mitglied der "Financial Action Task Force" (FATF).
Bei der Bekämpfung des Terrorismus ist zu beachten, dass die Menschenrechte weiter gelten und der Kampf gegen Terrorismus immer mit den rechtsstaatlichen Mitteln der Verbrechensbekämpfung zu führen ist. Auch das humanitäre Völkerrecht ist ausnahmslos in allen Situationen bewaffneter Konflikte von allen Konfliktparteien und Einzelpersonen anzuwenden.
Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass diese Grundsätze beachtet werden und das Völkerrecht verstärkt angewandt wird.
Auch wenn es keine international anerkannte Definition von Terrorismus gibt, so scheint eine allgemeine Auffassung darüber zu bestehen, was unter einem terroristischen Akt zu verstehen ist: der vorsätzliche Angriff auf Zivilisten oder ziviles Eigentum mit dem Ziel, die Bevölkerung einzuschüchtern oder einen Staat oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen.
Mit den Anschlägen in den USA vom 11.09.2001 hat der internationale Terrorismus eine neue Dimension erreicht. Sie führten allen Staaten die Aktualität und Intensität der terroristischen Gefahr vor Augen. Sie machten ihnen bewusst, wie wichtig die Bekämpfung von Terrorismus und die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich sind. Die Schweiz beteiligt sich aktiv daran.
Als einer der wichtigsten Finanzplätze der Welt setzt sich die Schweiz für die Erarbeitung von griffigeren Normen für die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei ein. Die Schweiz ist aktives Mitglied der "Financial Action Task Force" (FATF).
Bei der Bekämpfung des Terrorismus ist zu beachten, dass die Menschenrechte weiter gelten und der Kampf gegen Terrorismus immer mit den rechtsstaatlichen Mitteln der Verbrechensbekämpfung zu führen ist. Auch das humanitäre Völkerrecht ist ausnahmslos in allen Situationen bewaffneter Konflikte von allen Konfliktparteien und Einzelpersonen anzuwenden.
Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass diese Grundsätze beachtet werden und das Völkerrecht verstärkt angewandt wird.
