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Völkerrechtliche Grundlagen der Terrorismusbekämpfung
Für die Bekämpfung des Terrorismus auf internationaler Ebene existieren heute zahlreiche Abkommen und Verträge:
• herkömmliche Abkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
• bilaterale Rechtshilfe- und Auslieferungsabkommen sowie Verträge zur polizeilichen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und anderen Staaten
• spezifische Übereinkommen und Resolutionen der Vereinten Nationen (UNO) zur Terrorismusbekämpfung
Gleichzeitig sind den Staaten bei der Terrorismusbekämpfung Grenzen gesetzt, indem sie die Menschenrechte und das Völkerrecht beachten müssen. Rechtsgrundlagen sind hierbei das Völkergewohnheitsrecht, das zwingende Völkerrecht und die internationalen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte, des Flüchtlingsrechts und des humanitären Völkerrechts. Die Grundregeln über die Zulässigkeit der Gewaltanwendung sind in der UNO-Charta enthalten.
In der UNO entscheiden in erster Linie die Generalversammlung und der Sicherheitsrat über Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung. Mehr als 20 UNO-Organisationen befassen sich mit der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus. Im September 2006 hat die Generalversammlung gestützt auf einen Bericht des UNO-Generalsekretärs eine Globale Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus verabschiedet.
• herkömmliche Abkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
• bilaterale Rechtshilfe- und Auslieferungsabkommen sowie Verträge zur polizeilichen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und anderen Staaten
• spezifische Übereinkommen und Resolutionen der Vereinten Nationen (UNO) zur Terrorismusbekämpfung
Gleichzeitig sind den Staaten bei der Terrorismusbekämpfung Grenzen gesetzt, indem sie die Menschenrechte und das Völkerrecht beachten müssen. Rechtsgrundlagen sind hierbei das Völkergewohnheitsrecht, das zwingende Völkerrecht und die internationalen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte, des Flüchtlingsrechts und des humanitären Völkerrechts. Die Grundregeln über die Zulässigkeit der Gewaltanwendung sind in der UNO-Charta enthalten.
In der UNO entscheiden in erster Linie die Generalversammlung und der Sicherheitsrat über Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung. Mehr als 20 UNO-Organisationen befassen sich mit der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus. Im September 2006 hat die Generalversammlung gestützt auf einen Bericht des UNO-Generalsekretärs eine Globale Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus verabschiedet.
16 universelle Übereinkommen und Protokolle
In den letzten 40 Jahren hat die UNO 16 universelle Übereinkommen und Protokolle zur Bekämpfung spezifischer Formen des Terrorismus verabschiedet. Die Schweiz hat alle 16 ratifiziert.
Seit dem Jahr 2000 verhandelt ein Ausschuss der UNO-Generalversammlung über ein umfassendes Übereinkommen gegen den internationalen Terrorismus. Es soll die Lücken bei der Bekämpfung des Terrorismus schliessen. Allerdings sind die Verhandlungen seit einiger Zeit blockiert. Umstritten ist die Frage, wie weit das Übereinkommen für staatliche Streitkräfte und Befreiungsbewegungen gelten soll.
Die Schweiz setzt sich für eine baldige Verabschiedung des Übereinkommens unter Wahrung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ein.
Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats
Der UNO-Sicherheitsrat hat den Terrorismus wiederholt als eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit bezeichnet. Verschiedene Resolutionen verpflichten die UNO-Mitgliedstaaten, Terrorismus und dessen Finanzierung zu verhindern und zu bekämpfen (Resolutionen 1267, 1373 und 1540).
Gegen Mitglieder der Al-Qaida und Taliban sowie gegen Personen, welche mit diesen in Verbindung stehen, hat der Sicherheitsrat Finanz- und Reisesanktionen erlassen. Die Schweiz hat diese Verpflichtungen im schweizerischen Recht umgesetzt. Sie leistet auch andern Staaten technische Unterstützung bei der Umsetzung. Verschiedene Komitees überwachen die Umsetzung der Resolutionen. Die Schweiz arbeitet eng mit ihnen zusammen.
Die Schweiz hat dem Sicherheitsrat Vorschläge unterbreitet, wie die Massnahmen gegen den Terrorismus verbessert und dabei gleichzeitig die Menschenrechte gewahrt werden können.
Massnahmen des Europarats
Auch der Europarat befasst sich seit dem 11.09.2001 verstärkt mit der Bekämpfung des Terrorismus. Seinen Schwerpunkt setzt er bei der Wahrung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Im November 2001 hat der Europarat die Einrichtung einer multidisziplinären Arbeitsgruppe Terrorismus beschlossen. Seit Februar 2003 befasst sich eine Expertengruppe (CODEXTER) mit der Weiterentwicklung der Rechtsinstrumente gegen den Terrorismus. Die Schweiz nimmt aktiv an diesen Verhandlungen teil.
Der Europarat hat bisher 3 Übereinkommen gegen den Terrorismus erarbeitet. Diese ergänzen frühere Übereinkommen des Europarats über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Auslieferung. Sie schliessen Lücken in Bereichen, die auf universeller Ebene noch nicht geregelt sind.
Von Bedeutung sind auch die am 15.07.2002 verabschiedeten Leitlinien des Europarats über Menschenrechte und den Kampf gegen den Terrorismus, die in der Praxis eine wichtige Ergänzung zur Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen.
Zusammenarbeit mit der Europäischen Union
Die Schweiz arbeitet bei der Terrorismusbekämpfung auch mit der Europäischen Union (EU) zusammen:
• im Rahmen von Europol: Informationsaustausch, operationelle und strategische Analyse terroristischer Strukturen, Beratung und Unterstützung bei Ermittlungen und Stationierung von Polizeiverbindungsbeamten.
• im Rahmen des Abkommens von Schengen über die Sicherheitszusammenarbeit: Polizeizusammenarbeit, Rechtshilfe in Strafsachen.
Darüber hinaus bestehen regelmässige Kontakte mit polizeilichen Sicherheits- und Nachrichtendiensten in Europa.
